2023
Wichtige Rechts- und Steueränderungen ab 01.03.2023
- Wegfall der Corona-Verordnungen. Besucher von Pflegeeinrichtungen müssen jedoch weiterhin Maske tragen und sich an die Hausordnung halten.
- Keine Gebühren mehr für Privatverkäufer bei Ebay.
- Keine Aldi Süd Prospekte mehr in Papierform.
- Strom- und Gaspreisbremse startet rückwirkend ab 01.01.23.
- Neue Versicherungskennzeichen für Mopeds, Mofas und E-Roller.
Wichtige Rechts- und Steueränderungen ab 01.01.2023
- Das Bürgergeld löst die bisherige Grundsicherung Hartz-IV ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro.
- Das Kindergeld erhöht sich einheitlich auf 250 Euro für die ersten drei Kinder.
- Der Arbeitnehmerpauschbetrag je einzelnen Arbeitnehmer erhöht sich von 1.200 Euro auf 1.230 Euro.
- Erhöhung des Wohngeldes um durchschnittlich 190 Euro auf 370 Euro monatlich.
- Erhöhung des Kinderfreibetrages (einschl. Betreuungsfreibetrag) rückwirkend ab 01.01.22 auf 8.548 Euro, ab 01.01.23 auf 8.952 Euro.
- Der Sparerfreibetrag wird von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht.
- Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich um 0,2 Prozent auf 2,6 Prozent. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.
- Der Krankenkassenbeitrag bzw. Zusatzbeitrag erhöht sich um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent.
- Bei gesetzlichen Krankversicherten erfolgt die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nun digital über die Krankenkassen.
Technischer Ablauf:Der behandelnde Arzt schickt elektronisch die Bescheinigung an die Krankenkasse. Die gesetzlich versicherte Arbeitskraft hat aber weiterhin die Pflicht, unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er oder sie nicht zur Arbeit kommen kann. Der Arbeitgeber kann dann die von der Krankenkasse aufbereiteten Angaben abrufen. Der Arzt muss dem Patienten jedoch weiterhin eine Bescheinigung als Nachweis (Beweismittel) ausdrucken, wenn die digitale Technik mal versagt oder es über die Krankschreibung zum Streit mit dem Arbeitgeber kommen sollte.
- Es erhöht sich im Rahmen der "Düsseldorfer Tabelle" der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen.
- Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich auf 10.908 Euro.
- Anhebung des Ausbildungsfreibetrages von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind in Berufsausbildung.
- Der Freibetrag für Alleinerziehende erhöht sich auf 4.260 Euro.
- Die sog. Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten (Vorruhestand) entfällt. Dadurch können Frührentner ihren Abschied von der Arbeitswelt flexibler und mit weniger hohen finanziellen Einbußen gestalten. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, mit dem Hinzuverdienst in die Rentenkasse einzuzahlen und damit den Rentenanspruch bei Erreichen des Regulären Rentenalters zu erhöhen.
- Die Aufwendungen für die Altersvorsorge können ab 01.01.23 im Rahmen der Sonderausgaben nun vollständig von der Steuer abgesetzt werden.
- Als Homeoffice-Pauschale können jetzt bis zu 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro (vorher max. 600 Euro für 120 Homeoffice-Tage) dauerhaft bei der Steuererklärung angesetzt werden. Achtung: Wenn sie nicht über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr liegt, läuft die Pauschale für Homeoffice leider ins Leere!
- Die Grundsteuerklärung muss bis Ende Januar abgegeben werden!
- Die Gebäudeversicherungen werden aufgrund Rekordinflation, steigenden Handwerks-, Material- und Baukosten deutlich teurer.
- Einführung einer befristeten Strom- und Gaspreisbremse ab 01.01.2023 mit 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Dadurch sinkt der Gaspreis auf 12 ct. pro kWh. Bei Fernwärme sind es 9,5 ct., beim Strom greift die Bremse bei 40 ct. pro kWh.
- Kleine Solaranlagen bis zu 30 Kilowatt können rückwirkend ab 01.01.2022 einkommenssteuerfrei betrieben werden. Auf Lieferung und Installation einer PV-Anlage und eines Stromspeichers wird ab 01.01.23 keine Mehrwertsteuer mehr fällig (Nullsteuersatz).
- Es soll 2023 ein 49-Euro-Ticket kommen, das deutschlandweit genutzt werden kann. Es ist der 1. April im Gespräch.
- Fahrzeuge mit einer rosafarbenen TÜV- oder HU-Plakette müssen zu einer Prüfstelle fahren und erhalten - wenn es keine technischen Mängel gibt - einen neuen Aufkleber in Orange.
- Ab 1.02.2022 müssen im Verbandkasten zwei medizinische Masken enthalten sein.
- Die Prämie für E-Autos sinkt von 6.000 auf 4.500 Euro. Zum 1. September wird die Förderung zudem nur noch auf Privatpersonen beschränkt.
- Keine höhere CO2-Steuer auf Benzin und Diesel. Der Staat verzichtet 2023 wegen der Energiekrise auf die Erhöhung der Steuer von 30 Euro auf 35 Euro pro Tonne!
- Ab 01.01. gilt ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehepartner. Sie werden nun automatisch zum Bevollmächtigten ihres Partners oder ihrer Partnerin, sollte dieser oder diese keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können. Dieses Notvertretungsrecht gilt für längstens sechs Monate. Bisher war eine entsprechende Vorsorgevollmacht Voraussetzung.
- Lt. dem Jahressteuergesetz sollen bei Erbschaften die Inmobilienwerte zukünftig vom Verkaufswert abgeleitet werden. Somit können für Erbschaften deutlich höhere Steuerabgaben anfallen, da die Freibeträge für Schenkungen und Erbschaften im Zuge der Änderung nicht erhöht wurden. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb eine Anhebung der Freibeträge. Um ggf. einen Notverkauf einer Imobilie zu verhindern, sollte man über eine Schenkung nachdenken. Das Schenkungssteuerrecht sieht Freibeträge vor, die liegen z.B. bei Kindern aktuell bei 400.000 Euro. Die Freibeträge gibt es alle zehn Jahre neu.
- Verkauf auf Ebay: Neue Steuer-Regelung trifft auch private Verkäufe: Ab 2023 müssen Handelsplattformen private Anbieter von sich aus den Finanzbehörden melden, wenn ihre Nutzer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft oder über 2.000 Euro eingenommen haben. Die Finanzämter werden dann bei der Steuererklärung ganz genau hinschauen. Das entsprechende Gesetz setzt eine EU-Richtlinie um und trägt den Titel Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
- Die Steuererklärung für 2022 ist bis zum 30.09.2023 abzugeben (ohne Steuerberater)!
Zusammengetragene Daten ohne Gewähr.